Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2. „Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellte Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (jpg, ausgearbeiteter Fotoabzug, Leinwanddruck …).

2. Urheberrecht

2.1. Das Urheberrecht der Bilder liegt immer bei der Fotografin.
2.2. Die Fotografin räumt dem Auftraggeber jedoch ein Nutzungsrecht ein.

3. Nutzungsrecht

3.1. Die Nutzungsrechte werden wie folgt übertragen:

  • ausschließlich

  • zeitlich unbeschränkt

  • räumlich unbeschränkt

3.2. Die Übertragung und Einräumung weiterer Nutzungsrechte auf beziehungsweise für Dritte durch den Erwerber erfolgt nicht. Die Weitergabe an Pressevertreter für eine redaktionelle Verwendung ist mit Angabe des Urhebers zulässig.
3.3 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars, an den Vertragspartner/Auftraggeber über.

4. Copyrightvermerk

Der Vertragspartner/Auftraggeber ist bei der Verwendung der Bilder für den privaten Gebrauch in Onlinemedien (z. B. Facebook, Instagram, Pinterest) und Printmedien verpflichtet, die Fotografin als Urheberin des Bildes zu nennen. Der Copyrightvermerk ist deutlich und gut lesbar unmittelbar beim Bild anzubringen: (C) minzgruen fotografie. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadenersatz.

5. Veröffentlichung der Fotos/Werbezwecke

Die Fotografin kann die entstandenen Bilder für Werbezwecke nutzen (auf der Website www.minzgruen.at, Instagram, Facebook …). 

6. Rohdaten

Die Rohdaten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Rohdaten (RAW-Bilddateien) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht. Die Fotografin ist nicht dazu verpflichtet die Rohdaten nach Abgabe der bearbeiteten Bilder aufzubewahren.

7. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

7.1. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale nach den zum Vertragsabschluss jeweils aktuellen Preislisten erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Studiomieten, … sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
7.2. Die Fotografin stellt 30% der Rechnungssumme nach der Buchung fällig. Die restlichen 70% sind nach dem erfolgten Shooting zu begleichen. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.
7.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die Bilder Eigentum der Fotografin.

8. Haftung

8.1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2. Die Fotografin verwahrt alle Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von ihr aufbewahrten Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
8.3. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

9. Auftragsabwicklung

9.1. Nach dem Shooting wird dem Auftraggeber eine Online-Galerie (mit der Bildvorauswahl der Fotografin) für mind. 14 Tage zur Verfügung gestellt. Aus dieser Vorauswahl kann der Auftraggeber je nach Paket seine gewünschten Bilder für die weitere Bearbeitung (Feinretusche und ggf. Print) auswählen.
9.2. Spätestens nach der Bildauswahl ist das Honorar zu zahlen. Die Fotografin verpflichtet sich, nach Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Bilder dem Auftraggeber zukommen zu lassen.

10. Lieferzeiten und Reklamationen

10.1. Die Fotografin liefert die fertigen Bilder in digitaler Form zumeist binnen 14 Arbeitstagen nach Bildauswahl durch den Auftraggeber aus. Durch Auftrags-Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch Krankheit, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen seitens des Foto-Labors oder dessen Transportfirma, stellen keinen Reklamationsgrund dar.
10.2. Sollten digital erworbene Bilder (jpg-Dateien) in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt oder gedruckt werden, kann die Fotografin keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen.

11. Verzug, Ausfallhonorar

11.1. Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin - sofern ein Pauschalpreis vereinbar war - entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadenersatz-Ansprüche geltend machen.
11.2. Storniert der Auftraggeber die Buchung aus welchem Grund auch immer, steht
der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%. Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50%.
Ab 2 Tage vor dem gebuchten Termin 100% der vereinbarten Gesamtsumme.